Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Manthei Marketing gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Manthei Marketing ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Aufheben des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
2. Vertrag/Projektauftrag
Grundlage der Geschäftsbeziehungen sind der jeweilige Auftrag bzw. Projektauftrag und entsprechende Auftragsbestätigungen, in denen die vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Auftrag und Auftragsbestätigung können grundsätzlich formfrei erfolgen. Ergänzend gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Angebote von Manthei Marketing sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag nach Zugang bei Manthei Marketing gebunden. Bei kundenseitiger Stornierung oder Reduzierung des zugegangenen Auftrags kann Manthei Marketing grundsätzlich die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen.
3. Leistungen und Honorare
Grundlage der Abrechnung sind die jeweils gültigen Preise von Manthei Marketing und/oder das daraus erstellte Angebot, das ggf. auch eine Pauschalsumme aufweisen kann. Wenn nichts anderes vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von Manthei Marketing für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen von Manthei Marketing, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Manthei Marketing. Alle der Manthei Marketing erwachsenen Fremdkosten und Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
4. Kündigung/Stornieren oder Ändern von Aufträgen
Im Falle des Rücktritts eines Vertragspartners oder bei Änderungen der Aufträge hat Manthei Marketing Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Leistungen und Fremdkosten in der von Manthei Marketing jeweils nachgewiesenen Höhe.
Mehrkosten, die durch die Änderung ordnungsgemäß erteilter, nicht mangelhaft ausgeführter Projektaufträge entstehen, werden dem Kunden mitgeteilt und sind von ihm zu tragen.
5. Rücktritt von Manthei Marketing
Manthei Marketing ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
Manthei Marketing hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vor genannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz.
6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Manthei Marketing sowie ggfs. hinzugezogene Dritte verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Manthei Marketing schriftlich von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
7. Datenschutz
Manthei Marketing sichert alle ihr im Zusammenhang mit ihren Aufträgen zugänglich gemachten und zur Nutzung zur Verfügung gestellten Daten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung. Diese stellt den besonderen Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der europäischen Union sicher.
Details und Ansprechpartner sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen sowie bei Bedarf individuell geschlossenen Verträgen zur Auftragsverarbeitung.
Sofern wir im Rahmen der Übernahme eines Auftrags Lieferanten von Manthei Marketing als Dritte die uns zur Erfüllung unseres Auftrags zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellen, verpflichten wir uns, mit diesen Partnern und Lieferanten entsprechend dieser gesetzlichen Regelungen die notwendigen Vereinbarungen zu treffen.
Wir verpflichten uns, personenbezogene Daten, die ein Kunde uns im Rahmen unserer Beauftragung zur Verfügung stellt, nur dann weiterzuverarbeiten, wenn uns ein Nachweis über die datenschutzkonforme Verwendung vorliegt. Die Daten werden ausschließlich zum vereinbarten Zweck verarbeitet und nach Abschluss des Auftrags vollständig gelöscht.
8. Nutzungsrecht
Manthei Marketing überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das exklusive, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen im Rahmen des entsprechenden Vertrags entwickelten und vom Kunden vergüteten Ideen, Vorschlägen und Umsetzungen, so weit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
9. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von Manthei Marketing sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Die Freigabe gilt auch als erteilt, wenn nach Ablauf einer angemessenen Frist (3 Werktage sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben) kein Widerspruch bzgl. der vorgeschlagenen Leistung seitens des Kunden erfolgt.
10. Termine
Manthei Marketing bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Das Nichteinhalten der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Manthei Marketing eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Manthei Marketing. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Manthei Marketing.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – auch bei Leistungsausfall von Auftragnehmern der Manthei Marketing – entbinden Manthei Marketing ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
11. Zahlung
Rechnungen von Manthei Marketing sind nach Rechnungseingang mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen gemäß § 343 HGB als vereinbart. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Manthei Marketing.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Leistung durch Manthei Marketing schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch Manthei Marketing zu. Außerdem bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Garantien unberührt.
13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Manthei Marketing und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrags sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Verträge anzuwenden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Traunstein. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Manthei Marketing und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Manthei Marketing örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Manthei Marketing ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2020
manthei-marketing
Copyright © 2021 Manthei Marketing